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und Wirtschaftsmediatoren.

ESUG - Neues Insolvenzrecht
Unternehmen sanieren mit Augenmaß

Am 1. März 2012 trat das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft. Mit dem neuen Gesetz soll aus der Insolvenz für Firmen stärker als bisher eine echte Chance zur Sanierung werden.

In einer Liquiditätskrise können Sie sich auf uns verlassen. Mit unserer umfassenden rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung und gesundem Realitätssinn können Sie als Unternehmer Ihre Firma vor der Liquidation bewahren. Sie bleiben Eigentümer Ihres Unternehmens und bewahren so ihre wirtschaftliche Zukunft.

Ein Instrument des neuen Sanierungsgesetzes ist das Schutzschirmverfahren für den Schuldner. Dabei kann dieser, frei von Vollstreckungsmaßnahmen, einen Sanierungsplan ausarbeiten, der später als Insolvenzplan genutzt werden kann. Das stärkt die Selbstbestimmung des Unternehmers, der um den Verlust seines oft über Jahre aufgebauten Werkes fürchtet.

Zusätzlich können künftig als Sanierungsinstrument auch Forderungen von Gläubigern in Gesellschaftsanteile umgewandelt werden („dept-equity-swap“).

Damit können Altgesellschafter besser ins Sanierungskonzept eingebunden werden und die Erfolgschancen des Insolvenzplans steigen.

Auch Privatpersonen, die den Überblick über ihre finanzielle Situation verloren haben, brauchen eine helfende Hand, die sie aus der Schuldenfalle führt.

Drohende Pfändung, eidesstattliche Versicherung oder Insolvenz bedeuten auch oft Gesichtsverlust, gesellschaftlichen Abstieg und Existenzangst.

Wir übernehmen die Kommunikation mit allen Gläubigern, handeln außergerichtliche Schuldenbereinigungspläne aus oder führen durch das Privatinsolvenzverfahren. Damit können Besuche vom Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbescheide und Lohnpfändungen meist vermieden werden.